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Unser Auftrag ist klar, unsere Ziele eindeutig: Umkehrung des passiven Steuerzahlens in eine aktive, zielorientierte Steuergestaltung in Ihrem Sinne. Als wesentlicher Beitrag zur Erfüllung Ihrer unternehmerischen und persönlichen finanziellen Pläne.
Das Steuerrecht ist komplex und praktisch permanenten Änderungen unterworfen. Das eröffnet gleichermaßen vielfältige Möglichkeiten wie weit reichende Risiken. Vor allem Unternehmen, aber auch Privatpersonen sind deshalb in zunehmendem Maße auf eine umfassende und individuelle steuerfachliche Beratung angewiesen. Nur sie stellt sicher, dass alle Chancen genutzt und Nachteile vermieden werden. Sie kehrt die passive Situation des reinen Steuerzahlens in eine Situation der aktiven zielorientierten Steuergestaltung um. Dabei scheuen wir auch nicht vor unkonventionellen, aber natürlich auf sicherer Rechtsgrundlage basierenden Lösungen zurück und vertreten diese auch gegenüber der Finanzverwaltung oder anderen Behörden.
Vor diesem Hintergrund unterstützen wir seit über einem Jahrzehnt unsere Unternehmens- und Privatmandanten mit qualifizierten Dienstleistungen in sämtlichen steuerlichen Angelegenheiten. Klar definierte Aufgabe ist es dabei, durch Optimierung Ihrer ganz spezifischen Steuersituation einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung ihrer unternehmerischen und persönlichen finanziellen Ziele zu leisten.
Allgemeine steuerliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen der Mandanten durch ganz persönliche Konzepte und Strategien bestmöglich zu nutzen ist eine anerkannte Stärke unserer Kanzlei. Wir setzen uns weit über die traditionelle Steuerberatung hinaus auch in Bereichen wie der Existenzgründungsberatung, der betriebswirtschaftlichen Beratung oder der Unterstützung bei Unternehmensumwandlungen und Nachfolgeregelungen ein.
Parallel zu diesen Aufgabenfeldern gewinnt das Thema “Kreditrating” zunehmende Bedeutung. Vor allem im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss oder der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, die auch der Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kreditnehmers gegenüber seinem Geldinstitut dienen. Hier werden die Kreditinstitute künftig auf die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien nach § 18 KWG bei den vorgelegten Unterlagen verstärkt Wert legen. Die Erfüllung exakt dieser Kriterien sowie die verlässliche Erstellung Ihrer Abschlüsse und Aufstellungen genießen bei uns oberste Priorität. Für Ihr positives Ergebnis beim Thema “Kreditrating”.
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